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LSG Sachsen-Anhalt (L 5 AS 186/11 B ER) | Datum: 14.09.2011
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 29. April 2011 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Die Antragsteller wenden sich gegen einen Beschluss [...]